Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

     

Ertragsteuern

T081

2022

2021

-36.185

-25.472

11.440

1.889

-24.745

-23.583

Für die inländischen Gesellschaften lag der kombinierte Ertragsteuersatz im Geschäftsjahr 2022 bei 30,1 % (2021: 30,1 %) und umfasste einen Körperschaftsteuersatz von 15 %, einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,2 %. Die Besteuerung der ausländischen Tochterunternehmen wird auf Grundlage der im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätze ermittelt. Die latenten Steuern werden mit den Steuersätzen ermittelt, die in den einzelnen Ländern voraussichtlich zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gelten werden.

Der tatsächlich ausgewiesene Ertragsteueraufwand des Konzerns weicht von dem erwarteten Ertragsteueraufwand auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt ab:

     

Steuerüberleitungsrechnung

T082

2022

2021

63.920

79.657

30,1 %

30,1 %

-19.240

-23.977

   

-3.649

132

6.723

5.029

-3.651

-3.051

191

0

-2.947

-1.332

-1.382

219

-910

0

0

-165

120

-438

-24.745

-23.583

Die Position „Einkommensteuern aus Vorjahren“ berücksichtigt im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen Verrechnungspreisanpassungen innerhalb des Konzerns.

Der Betrag der Ertragsteuern, der direkt dem sonstigen Ergebnis belastet oder gutgeschrieben wurde, setzt sich wie folgt zusammen:

       

Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene Ertragsteuern

T083

vor Steuern

Steuerbelastung/
Steuergutschrift

nach Steuern

6.409

-1.865

4.544

4.699

-1.384

3.315

11.108

-3.249

7.859

vor Steuern

Steuerbelastung/
Steuergutschrift

nach Steuern

1.106

-322

784

1.540

-342

1.198

2.646

-664

1.982

 

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).