Enger Austausch mit Stakeholdern

Die NORMA Group versteht sich als transparentes und offenes Unternehmen. Sie sucht gezielt den Austausch mit internen und externen Stakeholdern sowie Expert:innen. So kann sie den kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der in der gesamten Gruppe Anwendung findet, auch bei CR-Themen effektiv umsetzen. Zu den wichtigsten Stakeholdern und Expert:innen der NORMA Group zählen die Beschäftigten, Kund:innen, Aktionär:innen und Finanzmarktakteure, Lieferant:innen sowie Wissenschaft, Medien, Politik und gemeinnützige Organisationen. Das Unternehmen sieht es als Teil seiner verantwortungsvollen Unternehmensführung, die Interessen der Stakeholder und die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf die Anspruchsgruppen in die wesentlichen Entscheidungen einfließen zu lassen. Insbesondere bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie bei der Identifizierung wesentlicher Themen für die NORMA Group ist ein offener Umgang mit den Erwartungen der Stakeholder wichtig.

Wesentlichkeitsanalyse definiert Rahmen der CR-Aktivitäten

Im Jahr 2020 hat die NORMA Group ihre letzte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, in der sie die wichtigsten sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeitsthemen definierte. Grundlage der Methodik bildeten die Standards der Global Reporting Initiative (GRI 2016): Zunächst wurde eine umfangreiche Liste an CR-Unterthemen aufbauend auf Anfragen externer Stakeholdergruppen sowie auf den GRI-Standards und den Vorgaben des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Die einzelnen Unterthemen wurden aggregiert und insgesamt 23 Themen definiert, die wiederum in die drei Handlungsfelder „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance“  aufgeteilt wurden.

Für jedes der 23 definierten Nachhaltigkeitsthemen hat die NORMA Group die Relevanz und die Auswirkungen bewertet. Basis der Relevanz-Bewertung waren eine Befragung der Beschäftigten der NORMA Group, eine Auswertung von externen Kunden- und Finanzmarkt-Ratings, eine Analyse der Bewertung durch Medien sowie die bestehende und künftige Gesetzgebung (Relevanz-Achse). In einem zweiten Schritt wurde bewertet, in welchem Maße die Geschäftstätigkeit der NORMA Group die verschiedenen Themenfelder beeinflusst und welche Risiken sich aus den Themenfeldern für den Konzern ergeben könnten (Auswirkungen-Risiko-Achse). Dabei wurde auf sogenannte Bruttorisiken abgestellt, also solche Risiken, mit denen die NORMA Group konfrontiert ist, falls keine geeigneten Gegenmaßnahmen umgesetzt werden. Die Bewertung wurde auf einer Skala von 1 (irrelevant/ keine Auswirkungen) bis 6 (sehr relevant/große Auswirkungen) abgetragen und anschließend priorisiert ( GRAFIK G007: „WESENTLICHKEITSANALYSE“). Dabei wurde in Themen unterteilt, die a) global, regional und lokal mit messbaren Zielvorgaben gesteuert werden (rechter äußerer Bereich), b) die auf funktionaler Ebene durch konkrete Maßnahmen gesteuert werden (mittlerer Bereich), und c) solche, die als nicht wesentlich angesehen werden. Die Ergebnisse wurden intern mit dem Top-Management aller Regionen validiert und anschließend durch den Vorstand der NORMA Group bestätigt.

Im Jahr 2022 wurde die Wesentlichkeitsanalyse erneut mit Vorstand, dem Top-Management der Regionen und den Fachabteilungen validiert. Dabei gab es keine Veränderungen.

Im Geschäftsjahr 2023 wird die NORMA Group eine Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Grundlage dafür bilden die neuen Standards der GRI (GRI 2021) sowie die für das Geschäftsjahr 2024 erstmals anzuwendenden Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Im Geschäftsjahr 2022 wurde mit den Vorbereitungen der neuen Wesentlichkeitsanalyse begonnen. Dafür wurde unter anderem eine Gap-Analyse durchgeführt. Die Ergebnisse identifizieren Lücken zwischen der derzeitigen Wesentlichkeitsanalyse und den neuen GRI-Standards und CSRD-Anforderungen (ESRS, Stand August 2022). Des Weiteren beschreibt die Gap-Analyse Maßnahmen zur Schließung dieser Lücken im Rahmen der Neudurchführung der Wesentlichkeitsanalyse.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).