Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

Entwicklung latenter Ertragsteueransprüche und -schulden

T084

2022

2021

39.477

37.517

-11.440

-1.889

3.249

664

1.747

3.185

33.033

39.477

Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden stellen sich (ohne Berücksichtigung von Saldierungen innerhalb einzelner Steuerrechtskreise) wie folgt dar:

Latente Ertragsteueransprüche

T085

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

2.939

3.059

407

911

1.863

2.256

4.450

2.388

1.632

1.490

1.426

2.828

516

3.660

1.951

10

7.440

5.572

1.240

815

12.844

7.568

36.708

30.557

-16.890

-12.444

19.818

18.113


Latente Ertragsteuerschulden

T086

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

46.886

49.712

12.533

14.122

5.891

2.392

75

160

838

447

709

10

24

442

304

54

8

67

3

0

2.470

2.628

69.741

70.034

-16.890

-12.444

52.851

57.590

33.033

39.477

Latente Ertragsteueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz im Vergleich zu den steuerlichen Wertansätzen in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr konnte wegen voraussichtlich in Zukunft vorliegender zu versteuernder Ergebnisse für alle abzugsfähigen temporären Differenzen ein latenter Ertragsteueranspruch angesetzt werden.

Auf die latenten Steueransprüche (vor Saldierung) in Höhe von TEUR 36.708 (2021: TEUR 30.557) entfallen TEUR 20.051 (2021: TEUR 18.026) auf latente Steueransprüche, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden. Auf die latenten Steuerschulden (vor Saldierung) in Höhe von TEUR 69.741 (2021: TEUR 70.034) entfallen TEUR 62.622 (2021: TEUR 66.914) auf latente Steuerschulden, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden.

Der Konzern hat in einigen Tochterunternehmen im Jahr 2022 bzw. in den Vorjahren steuerliche Verluste erwirtschaftet. Insgesamt belaufen sich die angesetzten latenten Ertragsteueransprüche auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge für Tochterunternehmen, die im laufenden bzw. im vorangegangenen Geschäftsjahr steuerliche Verluste erlitten haben, auf TEUR 7.260 (2021: TEUR 2.842). Die steuerlichen Verluste dieser Tochterunternehmen sind im Wesentlichen auf Sondereffekte, insbesondere aufgrund von Restrukturierungen, zurückzuführen, so dass davon ausgegangen wird, dass die latenten Steueransprüche wegen voraussichtlich in Zukunft vorliegender zu versteuernder Ergebnisse realisierbar sind. Im Wesentlichen handelt es sich um unbegrenzt vortragsfähige, unverfallbare Verlustvorträge.

Die Verminderung der latenten Ertragsteueransprüche in der Position „Rückstellungen“ im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem Verbrauch einer im Vorjahr gebildeten Rückstellung für Abfindungen auf Ebene der NORMA Germany GmbH.

Die Erhöhung der latenten Ertragsteueransprüche in der Position „Fremdkapitalaufnahmen“ im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Wechselkursentwicklung einer Fremdwährungsverbindlichkeit auf Ebene der NORMA Group Holding GmbH zurückzuführen.

Die Erhöhung der latenten Ertragsteuerschulden in der Position „Sonstige Vermögenswerte“ im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Wechselkursentwicklung einer Fremdwährungsforderung auf Ebene der NORMA Group Holding GmbH.

Auf steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktive latente Steuern angesetzt, als von einer Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit auszugehen ist. Die zeitliche Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:

Zeitliche Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge

T087

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

192

50

13.060

6.316

2.041

4.232

62.526

27.817

77.819

38.415

Die steuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Ertragsteueransprüche gebildet wurden, betragen zum 31. Dezember 2022 TEUR 28.665 (31. Dez. 2021: TEUR 6.434). Die zeitliche Nutzbarkeit dieser steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:

Zeitliche Nutzbarkeit nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge

T088

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

0

0

8.787

0

0

0

19.878

6.434

28.665

6.434

Im Hinblick auf die zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 612.813 (31. Dez. 2021: TEUR 527.524) werden zum 31. Dezember 2022 keine passiven latenten Steuern gebildet, da sich die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft wahrscheinlich nicht umkehren werden.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).