Die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

             

Entwicklung Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte

T089

Zum
1. Jan. 2022

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

Währungs-
effekte

Zum
31. Dez. 2022

           

427.440

 

 

 

11.139

438.579

277.150

 

 

 

11.183

288.333

1.911

 

-49

 

17

1.879

43.156

425

-448

123

813

44.069

56.395

 

 

 

3.141

59.536

72.408

468

 

 

1.751

74.627

35.155

2.270

 

 

678

38.103

9.326

223

-109

-123

-210

9.107

922.941

3.386

-606

0

28.512

954.233

           

34.695

 

 

 

1.614

36.309

138.999

16.331

 

 

4.759

160.089

1.774

-9

-30

 

17

1.752

41.509

813

-448

288

465

42.627

17.667

1.578

 

 

918

20.163

49.694

4.076

 

 

1.768

55.538

25.380

6.288

16

-288

726

32.122

7.663

20

-53

 

-211

7.419

317.381

29.097

-515

0

10.056

356.019

 

             

Entwicklung Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte (Fortsetzung)

Zum
1. Jan. 2021

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

Währungs-
effekte

Zum
31. Dez. 2021

           

410.297

 

 

 

17.143

427.440

257.376

3

 

 

19.771

277.150

1.880

9

0

5

17

1.911

44.213

507

-2.576

171

841

43.156

52.262

 

 

 

4.133

56.395

68.556

582

 

75

3.195

72.408

31.906

2.829

-413

-673

1.506

35.155

8.737

115

 

422

52

9.326

875.227

4.045

-2.989

0

46.658

922.941

           

32.687

 

 

 

2.008

34.695

114.865

15.196

 

 

8.938

138.999

1.737

19

 

 

18

1.774

40.870

2.414

-2.565

 

790

41.509

15.007

1.481

 

 

1.179

17.667

43.131

4.128

 

 

2.435

49.694

19.838

4.908

-413

 

1.047

25.380

6.833

786

 

 

44

7.663

274.968

28.932

-2.978

0

16.459

317.381

Die Buchwerte zum 31. Dezember 2022 und 2021 ergeben sich wie folgt:

     

Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte – Buchwerte

T090

 

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

402.270

392.745

128.244

138.151

127

137

1.442

1.647

39.373

38.728

19.089

22.714

5.981

9.775

1.688

1.663

598.214

605.560

Die Position „Patente & Technologie“ setzt sich zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 3.744 aus Patenten (31. Dez. 2021: TEUR 5.311) und in Höhe von TEUR 15.343 aus Technologie (31. Dez. 2021: TEUR 17.402) zusammen. Die unpatentierten Technologien enthalten im Rahmen von Unternehmenskäufen identifiziertes spezifisches Prozess-Know-how im Produktionsablauf.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte enthalten Entwicklungskosten für selbst erstellte Technologien in Höhe von TEUR 5.743 (31. Dez. 2021: TEUR 6.890) sowie für selbst erstellte Software in Höhe von TEUR 238 (31. Dez. 2021: TEUR 2.885). 

In den übrigen immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen geleistete Anzahlungen enthalten.

       

Wesentliche einzelne immaterielle Vermögenswerte

 

Buchwerte

 

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

Restnutzungs-
dauer in Jahren

92.255

94.220

12

Die Veränderungen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte resultieren neben Zu- und Abgängen und planmäßigen Abschreibungen auch aus positiven Wechselkurseffekten, insbesondere aus dem US-Dollar-Raum.

Die erwarteten Nutzungsdauern der sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

  • Patente: 5 bis 10 Jahre
  • Kundenbeziehungen: 4 bis 20 Jahre
  • Technologie: 10 bis 20 Jahre
  • Lizenzen, Rechte: 3 bis 5 Jahre
  • Marken: unbestimmbar bzw. 20 Jahre
  • Software: 3 bis 5 Jahre

 

Die Entwicklung des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich zusammenfassend wie folgt dar:

   

Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

T092

 

392.745

11.233

403.978

Neben den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen im Bereich der Marken immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer in Höhe von TEUR 29.908 (2021: TEUR 28.165), die aus der 2014 erfolgten Akquisition von NDS resultieren. Für die erworbenen Marken, die im Wesentlichen die Unternehmensmarke „NDS®“ umfassen, wird aus einer Marktperspektive heraus eine unbestimmbare Nutzungsdauer angenommen, da es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar und damit unbestimmbar ist. Die Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer sind in voller Höhe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) Amerika zugeordnet.

Die Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einem jährlichen Wertminderungstest gemäß IAS 36 auf Basis des erzielbaren Betrags entsprechend der in  ANHANGANGABE 3 – ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN – WERTMINDERUNG NICHTFINANZIELLER VERMÖGENSWERTE beschriebenen Vorgehensweise unterzogen.

Die immateriellen Vermögenswerte sind zum 31. Dezember 2022 und 2021 unbesichert.

 

Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) der Gruppe in Übereinstimmung mit den geografischen Gebieten zugeordnet. Die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich wie folgt dar:

     

Geschäfts- oder Firmenwert nach Segment

T093

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

179.248

178.855

189.617

178.568

33.405

35.322

402.270

392.745

Die Erhöhung der Geschäfts- oder Firmenwerte in der ZGE Amerika resultiert aus Währungseffekten.

Der erzielbare Betrag einer ZGE basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten, der durch diskontierte Cashflows geschätzt wurde. Vor dem Hintergrund der Inputfaktoren, die für diese Bewertungstechnik zum Einsatz kommen, sind die ermittelten beizulegenden Zeitwerte als beizulegende Zeitwerte des Levels 3 einzustufen.  ANHANGANGABE 3 – ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN – ERMITTLUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE Die Bestimmung der künftigen Zahlungsströme basiert dabei auf der internen Unternehmensplanung, die unter Verwendung von bestimmten konzerneinheitlichen Annahmen „von unten nach oben“ (Bottom-up-Methode)

aufgestellt wird und einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst. Die Festlegung der zugrunde liegenden Parameter, wie Umsatzwachstum und Margen, erfolgt auf der Grundlage von in der Vergangenheit erlangten Sachkenntnissen, den aktuellen wirtschaftlichen Ergebnissen sowie unter Berücksichtigung von Prognosen externer Branchenexperten wie zum Beispiel vom Branchenverband VDMA, Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) und dem LMC Automotive (LMCA). Die durchschnittlichen Wachstumsraten der Umsatzerlöse im Detailplanungszeitraum liegen zwischen 5,7 % und 9,9 %.

Zur Extrapolation von Cashflows jenseits dieses Fünfjahreszeitraums werden die nachstehend angegebenen geschätzten Wachstumsraten herangezogen. Diese Wachstumsraten übersteigen nach Einschätzung der NORMA Group nicht die langfristige Durchschnittswachstumsrate für das geografische Gebiet der jeweiligen ZGE.

Die angewandten Diskontierungssätze sind Nach-Steuer-Zinssätze und spiegeln das spezifische Risiko der jeweiligen ZGE wider. Die entsprechenden Vor-Steuer-Zinssätze betragen für die ZGE EMEA 12,11 % (2021: 8,38 %) für die ZGE Amerika 9,04 % (2021: 6,24 %) und für die ZGE Asien-Pazifik 12,71 % (2021: 8,71 %).

Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, wird hauptsächlich durch den Endwert (Barwert der ewigen Rente) bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert. Beide Annahmen werden individuell für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit festgelegt. Die Abzinsungssätze basieren auf dem Konzept gewichteter durchschnittlicher Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC).

Die weiteren wesentlichen Annahmen, nach denen der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bestimmt wurde, lauten wie folgt:

       

Geschäfts- oder Firmenwert nach Segment – weitere wesentliche Annahmen

T094

ZGE EMEA

ZGE Amerika

ZGE Asien-Pazifik

1,00 %

1,00 %

1,00 %

9,70 %

7,15 %

9,89 %

ZGE EMEA

ZGE Amerika

ZGE Asien-Pazifik

1,00 %

1,00 %

1,00 %

6,75 %

5,00 %

6,80 %

Die zuvor genannten Annahmen beziehen sich auf die im Rahmen der jährlichen, regelmäßig zum 30. September durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Aufgrund der Zinsentwicklung im 4. Quartal 2022 war zum 31. Dezember 2022 ein Trigger des IAS 36.12 einschlägig, so dass eine weitere Überprüfung durchgeführt wurde. Unter Berücksichtigung der folgender Abzinsungssätze nach Steuern: ZGE EMEA 10,61 %, ZGE Amerika 7,60 % und ZGE Asien-Pazifik 10,80 % ergab auch diese zusätzliche Überprüfung keinen Wertminderungsbedarf.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die einzelnen ZGE werden für möglich gehaltene Änderungen der Schlüsselannahmen berücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse wurde für alle wesentlichen Einflussfaktoren isoliert vorgenommen, d. h., eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit nur durch die Reduktion oder Erhöhung des jeweiligen Einflussfaktors hervorgerufen.

 

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).