21. (a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen undsonstige Forderungen
i. Rechnungslegungsmethoden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden zu zahlende Beträge für im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs verkaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen. Wird der Ausgleich der Forderungen innerhalb von zwölf Monaten erwartet, werden sie als kurzfristige Vermögenswerte eingestuft. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IFRS 9 klassifiziert. Sie werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen und werden im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert. Enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine signifikante Finanzierungskomponente, werden sie beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen durch Banken garantierte Wechsel (sog. „banker’s acceptance bills“) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für Kunden aus China enthalten. Diese finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten erfasst und im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird im Rahmen der vereinfachten Vorgehensweise auf die über die jeweiligen Laufzeiten erwarteten Kreditverluste abgestellt. Es werden dabei kundenspezifische Verlustraten zugrunde gelegt, die der Branche bzw. dem Sektor des jeweiligen Kunden sowie dem ökonomischen Umfeld der geografischen Region Rechnung tragen. Dafür berücksichtigt die NORMA Group insbesondere die Credit Default Swaps der Herkunftsländer des jeweiligen Kunden sowie aus externen Quellen abgeleitete branchenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zudem werden, falls diese Daten vorhanden sind, Verlustraten aus kundenspezifischen Credit Default Swaps (CDS) herangezogen.
Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zusammen mit Wertminderungsaufwendungen auf Vertragsvermögenswerte im Betriebsgewinn als Wertminderungsaufwendungen netto dargestellt. Nicht in Anspruch genommene aufgelöste Beträge werden im gleichen Posten erfasst.
Verluste aus dem Abgang von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Abschreibung werden im Betriebsgewinn als Wertminderungsaufwendungen netto dargestellt. Nicht in Anspruch genommene aufgelöste Beträge werden im gleichen Posten erfasst.
ii. Angaben zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen stellen sich wie folgt dar:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
T102 |
|
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2022 |
31. Dez. 2021 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
180.069 |
155.710 |
Sonstige Forderungen |
6.240 |
6.299 |
186.309 |
162.009 |
Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
T103 |
|
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2022 |
31. Dez. 2021 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
182.155 |
157.537 |
abzgl. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
-2.086 |
-1.827 |
180.069 |
155.71 |
iii. Angaben zu Wertberichtigungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Wertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum 31. Dezember 2022 wie folgt ermittelt:
Kreditrisiko Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
T104 |
|||
---|---|---|---|---|
zum 31. Dezember 2022 |
||||
in TEUR |
Kreditausfallraten |
Kreditausfallraten |
Kreditausfallraten |
Gesamt |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – ohne |
103.688 |
56.556 |
999 |
161.243 |
Gesamtlaufzeit – ECL |
1.070 |
862 |
154 |
2.086 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – nach |
102.618 |
55.694 |
845 |
159.157 |
zum 31. Dezember 2021 |
||||
in TEUR |
Kreditausfallraten |
Kreditausfallraten |
Kreditausfallraten |
Gesamt |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – ohne |
55.725 |
79.420 |
2.666 |
137.811 |
Gesamtlaufzeit – ECL |
324 |
1.311 |
192 |
1.827 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – nach |
55.401 |
78.109 |
2.474 |
135.984 |
Die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich vom Eröffnungsbilanzwert zum 1. Januar 2022 auf den Schlussbilanzwert zum 31. Dezember 2022 wie folgt:
Überleitung Wertberichtigungen |
T105 |
---|---|
in TEUR |
Wertberichtigungen |
Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung zum 1. Jan. 2022 |
1.827 |
Zuführung |
1.782 |
Auflösung |
-1.531 |
Verbrauch |
-12 |
Währungseffekte |
20 |
Wertberichtigung zum 31. Dez. 2022 |
2.086 |
Die im Geschäftsjahr 2022 erfassten Nettoaufwendungen aus Wertberichtigungen beliefen sich auf TEUR 251 (2021: Nettoerträge in Höhe von TEUR 219).
Im Geschäftsjahr ergaben sich die folgenden Verluste aus der Abschreibung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Abgangsgewinne / Verluste IFRS 7.20A |
T106 |
||
---|---|---|---|
in TEUR |
2022 |
2021 |
Gründe für den Abgang |
Verluste aus dem Abgang |
175 |
289 |
Abschreibung (IFRS 9.5.4.4) |
iv. Beizulegende Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben kurzfristige Laufzeiten, sodass die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).