i. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden stellen sich wie folgt dar:

     

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

T108

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

162.829

141.055

22.538

18.307

21.356

21.172

 

206.723

180.534

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden eingestuft, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten fällig werden. Ist dies nicht der Fall, werden sie als langfristige Schulden eingestuft. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert und im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die NORMA Group nimmt an einem Reverse-Factoring-Programm teil. Die in diesem Programm befindlichen Verbindlichkeiten werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden ausgewiesen, da dies dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktionen entspricht. Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen sind innerhalb eines Jahres gegenüber Dritten fällig. Somit haben diese Verbindlichkeiten kurzfristige Laufzeiten, wodurch die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.

 

Rückerstattungsverbindlichkeiten

Rückerstattungsverbindlichkeiten werden für Volumenrabatte und ähnliche Bonusvereinbarungen, die an Kunden zu zahlen sind, ausgewiesen. Sie entstehen aus retrospektiv wirkenden vereinbarten Volumenrabatten oder ähnlichen Vereinbarungen, die auf dem Gesamtumsatz oder auf einem bestimmten Produktumsatz eines Zwölfmonats- oder eines kürzeren Zeitraums basieren. Die Rückerstattungsverbindlichkeiten werden für an den Kunden voraussichtlich zu zahlende Rabatte für bis zum Ende der Berichtsperiode erfolgte Verkäufe erfasst. Weitere Einzelheiten können der  ANHANGANGABE 3 – ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN entnommen werden. Alle Rückerstattungsverbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres gegenüber Dritten fällig. Die Buchwerte zum Abschlussstichtag entsprechen somit ihren beizulegenden Zeitwerten, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.

 

ii. Fremdkapitalaufnahmen

Die Darlehensverbindlichkeiten der NORMA Group stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

     

Darlehensverbindlichkeiten

T109

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

   

339.679

393.747

 

339.679

393.747

   

125.899

69.490

 

125.899

69.490

465.578

463.237

Fremdkapitalaufnahmen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Bei der Folgebewertung werden Fremdkapitalaufnahmen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Etwaige Differenzen zwischen dem Auszahlungsbetrag (abzüglich Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über den Zeitraum der Fremdkapitalaufnahmen mittels der Effektivzinsmethode ergebniswirksam erfasst.

Die bei der Einrichtung von Kreditlinien gezahlten Gebühren werden als Transaktionskosten des Kredits erfasst, sofern es als wahrscheinlich angesehen wird, dass ein Teil oder die gesamte Kreditlinie in Anspruch genommen wird. In diesem Falle wird die Gebühr bis zur Inanspruchnahme der Kreditlinie abgegrenzt. Liegt kein Hinweis dafür vor, dass die Kreditlinie wahrscheinlich ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Aktivierung der Gebühr als Vorauszahlung für die Bereitstellung von Liquidität sowie deren Abschreibung über die Laufzeit der zugehörigen Kreditlinie.

Fremdkapitalaufnahmen werden als kurzfristige Schulden eingestuft, es sei denn, die Gruppe hat ein uneingeschränktes Recht, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. 

Die Fristigkeit der langfristig syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen und des Commercial Papers stellt sich wie folgt dar:

         

Fristigkeit Darlehen 2022

T110

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr
bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre
bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

43.000

 

253.523

 

56.688

18.000

68.500

 

25.000

 

 

 

124.688

18.000

322.023

0

         

Fristigkeit Darlehen 2021

T111

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr
bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre
bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

 

 

246.858

 

3.500

55.978

91.500

 

65.000

 

 

 

68.500

55.978

338.358

0

 

a) Beizulegender Zeitwert der Fremdkapitalaufnahmen

Die Ermittlung der Fair Values der festverzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

 

b) Einhaltung von Kreditauflagen

Die Gruppe ist zur Einhaltung der Finanzkennziffer (Financial Covenant) Total Net Debt Cover („Verschuldung“ im Verhältnis zum bereinigten Konzern-EBITDA) verpflichtet, was kontinuierlich überwacht wird. Diesem Financial Covenant liegen der Konzernabschluss der Gruppe sowie spezielle Definitionen in den Kreditverträgen zugrunde. Bei Nichteinhaltung einer Finanzkennziffer sieht der Kreditvertrag mehrere Möglichkeiten zur Heilung in Form von Befreiungsregelungen oder Gesellschaftermaßnahmen vor. Liegt ein Verstoß gegen eine Auflage vor, der nicht geheilt wird, kann der Konsortialkredit möglicherweise fällig gestellt werden.

Die NORMA Group hat in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 die vorgegebenen Financial Covenants eingehalten.

 

iii. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

     

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

T112

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

   

10.409

7.737

128

670

 

10.537

8.407

10.537

8.407

 

a) Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring

Die Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring beinhalten Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der ABS- und Factoring-Programme erfassten verbleibenden anhaltenden Engagement (Continuing Involvement) in Höhe von TEUR 1.057 (31. Dez. 2021: TEUR 447), Verbindlichkeiten aus erfassten Fair Values von Ausfall- und Zinsgarantien in Höhe von TEUR 390 (31. Dez. 2021: TEUR 314) sowie Verbindlichkeiten aus Einzahlungen von Kunden für bereits innerhalb der ABS- und Factoring-Programme veräußerte Forderungen im Rahmen des von der

NORMA Group durchgeführten Debitoren-/Forderungsmanagements in Höhe von TEUR 8.960 (31. Dez. 2021: TEUR 6.976).

 

iv. Fristigkeiten finanzieller Verbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group haben zum Bilanzstichtag folgende Fristigkeiten:

         

Fristigkeiten Finanzverbindlichkeiten

T113

       

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr
bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre
bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

125.899

17.684

321.995

 

206.723

 

 

 

10.537

 

 

 

 

343.159

17.684

321.995

0

       

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr
bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre
bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

69.490

55.587

338.160

 

180.534

 

 

 

8.407

 

 

 

 

258.431

55.587

338.160

0

 

v. Nettoverschuldung

Die Nettofinanzschulden der NORMA Group stellen sich wie folgt dar:

     

Nettofinanzschulden

T114

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

465.578

463.237

1.578

1.745

40.749

30.815

10.537

8.407

518.442

504.204

168.670

185.719

349.772

318.485

Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group liegen um 2,8 % über dem Niveau vom 31. Dezember 2021. Der Anstieg der Darlehensverbindlichkeiten resultiert dabei aus Währungseffekten im Zusammenhang mit dem US-Dollar, gegenläufig wirkte sich die Nettotilgung im Geschäftsjahr 2022 aus. Neben der Tilgung im Bereich der

Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 8.500 erfolgte die Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus dem Commercial-Paper-Programm in Höhe von TEUR 40.000. Aus der revolvierenden Kreditlinie in der Gesamthöhe von nun EUR 100 Mio. wurden zum 31. Dezember 2022 TEUR 43.000 gezogen. 

Die Leasingverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Jahresende 2021 erhöht, die Veränderungen durch Tilgungen (Zahlung der Leasingraten), die Aufnahme durch Zugänge im Bereich der Nutzungsrechte, Neueinschätzungen von Verlängerungsoptionen und Vertragsänderungen sowie Zinseffekte führten zu einer Nettoerhöhung; Wechselkurseffekte vor allem auf die Verbindlichkeiten in US-Dollar – von Tochterunternehmen in den USA – hatten einen erhöhenden Effekt.

Der Anstieg der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme von Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring.

Die Nettoverschuldung ist zum 31. Dezember 2022 um TEUR 31.287 und damit um 9,8 % gestiegen. Grund dafür waren im Wesentlichen die laufenden Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr, die Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten sowie der unterjährige bewertungsbedingte Anstieg der Verbindlichkeiten aus Derivaten, die zum Stichtag bereits zurückgezahlt wurden.

Dieser Entwicklung wirkten die Nettomittelzuflüsse aus der Summe der Mittelzuflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von TEUR 76.615, der Nettozahlungsmittelabflüsse aus der Beschaffung und der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte in Höhe von TEUR 44.485 sowie aus der Zahlung der Dividende in Höhe von TEUR 23.897 entgegen.

Zahlungsneutrale negative Nettowährungseffekte aus Fremdwährungsdarlehen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie den Leasingverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten hatten einen erhöhenden Einfluss auf die Nettoverschuldung.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).