6. Wesentliche rechnungslegungsbezogene Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf Erfahrungswerten und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen gelten.
Die Gruppe nimmt Einschätzungen im Hinblick auf die Zukunft vor und stellt diesbezüglich Annahmen auf. Die dabei vorgenommenen rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden naturgemäß nur selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind und aufgrund derer wesentliche Anpassungen an den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres erforderlich werden können, sind nachfolgend dargestellt.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel
Der globale Klimawandel wird sich nach Erkenntnissen der Wissenschaft in vielfältiger Weise auswirken. Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile können vom Klimawandel nachhaltig beeinflusst werden. Aufgrund zunehmend enger vernetzter globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten ist die Industrie dabei in besonderem Maße von potenziellen Risiken und Schäden betroffen. Die NORMA Group analysiert im Rahmen der daraus resultierenden ökonomischen Konsequenzen potenzielle Chancen und Risiken für die Unternehmensstruktur und zukünftige Absatzmärkte und berücksichtigt diese Annahmen auch zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses. Risiken und Unsicherheiten, die sich aus dem Klimawandel ergeben, könnten sich insbesondere auf folgende Bereiche des Konzernabschlusses auswirken:
- Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte: Die Ungewissheiten in Bezug auf den Klimawandel könnten zu Änderungen der Cashflow-Prognosen oder des Risikoniveaus führen, das mit dem Erreichen dieser Cashflows verbunden ist.
- Nutzungsdauern von Vermögenswerten: Mit dem Klimawandel zusammenhängende Faktoren könnten dazu führen, dass Vermögenswerte früher als angenommen physisch nicht mehr nutzbar oder kommerzielle obsolet werden könnten.
- Realisierung von latenten Steueransprüchen: Die Ungewissheiten in Bezug auf den Klimawandel könnten zu Änderungen der prognostizierten zukünftigen steuerpflichtigen Gewinne führen.
Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen und Ermessensentscheidungen abweichen; die NORMA Group geht davon aus, dass die unterstellten Annahmen die Lage zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses angemessen widerspiegelten.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit makroökonomischen Risiken und dem Krieg in der Ukraine
Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der anderen makroökonomischen Risiken (z.B. aus Inflation, Konjunktur, Zinspolitik, Lieferkettenprobleme) auf die NORMA Group sind vielschichtig und resultieren hauptsächlich aus der Steigerung der Energie- und Rohstoffpreise sowie Lieferengpässen. Die Ausweitung des Konflikts würde zusätzlich das Risiko eines globalen wirtschaftlichen Abschwungs erhöhen, was in Verbindung mit wachsender Inflation und steigenden Zinsen zu einem erheblichen Rückgang des Konsums führen könnte.
Um den damit einhergehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten und Volatilitäten Rechnung zu tragen, führt die NORMA Group eine Analyse potenzieller Chancen und Risiken für ihre Unternehmensstruktur und zukünftigen Absatzmärkte durch und berücksichtigt diese Überlegungen bei der Erstellung des Konzernabschlusses.
Die Risiken und Unsicherheiten aus dem Ukraine-Krieg und der anderen makroökonomischen Risiken können folgende Auswirkungen haben:
- Volatilität an den Rohstoffmärkten
- Margenreduzierungen soweit Preissteigerungen nicht sofort an die Kunden weitergegeben werden können
- Zinsänderungen in verschiedenen Ländern
- wachsende Volatilität der Fremdwährungskurse
- Rückläufige und volatile Aktienkurse
- verschlechterte Kreditwürdigkeit, Zahlungsausfälle oder verspätete Zahlungen
Diese Faktoren haben zum Teil Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert und Buchwert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die Zahlungsflüsse gehabt, insbesondere auf die Bewertung der Pensionsrückstellungen, den Abzinsungssatz für Zwecke des Goodwill-Impairment-Tests sowie die Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen. Die tatsächlich eintretenden Beträge können von den Schätzungen und Ermessensentscheidungen abweichen. Die NORMA Group geht davon aus, dass die zugrunde gelegten Annahmen zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses angemessen die Lage widerspiegeln.
Geschätzte Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Die NORMA Group nimmt jährlich Überprüfungen vor, ob der Geschäfts- oder Firmenwert gemäß der in ANHANGANGABE 3 – ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN – "WERTMINDERUNG NICHT FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE“ erläuterten Rechnungslegungsmethode wertgemindert ist. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird ermittelt auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten. Diese Berechnungen basieren auf Discounted-Cashflow-Modellen, die die Verwendung von Schätzungen erfordern. ANHANGANGABE 18 – GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 war keine Erfassung eines Wertminderungsaufwands auf den Geschäfts- oder Firmenwert erforderlich, der zum 31. Dezember 2022 TEUR 402.270 (31. Dez. 2021: TEUR 392.745) betrug.
Ertragsteuern
Die Gruppe hat in verschiedenen Steuerrechtskreisen Ertragssteuern zu entrichten. Zur Bestimmung der weltweiten Ertragssteuerschulden sind wesentlich Ermessensentscheidungen erforderlich. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, bei denen die
endgültige Besteuerung nicht abschließend ermittelt werden kann. Der Konzern bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, Auswirkungen auf die tatsächlichen und die latenten Steuern haben. Zum 31. Dezember 2022 betrugen die Ertragsteuerschulden TEUR 6.992 (31. Dez. 2021: TEUR 5.269) und die latenten Ertragsteuerschulden TEUR 52.851 (31. Dez. 2021: TEUR 57.590). Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen sowie mögliche Steuerstrategien, die die NORMA Group verfolgen würde, miteinbezogen. Auf Basis des erzielten steuerpflichtigen Einkommens zurückliegender Perioden sowie des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt die NORMA Group zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch die NORMA Group entziehen, sind Annahmen zur Schätzung von künftigen steuerpflichtigen Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzungen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen.
Pensionsleistungen
Der Barwert der Pensionsverpflichtungen ist abhängig von einer Reihe von Faktoren, die anhand bestimmter Annahmen auf versicherungsmathematischer Basis ermittelt werden. Zu den zur Bestimmung der Nettoaufwendungen/ -erträge herangezogenen Annahmen zählt auch der Abzinsungssatz. Etwaige Änderungen dieser Annahmen haben Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtungen.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird durch Abzinsung der geschätzten künftigen Mittelabflüsse anhand der Zinssätze für hochwertige festverzinsliche Unternehmensanleihen bestimmt.
Die Gruppe bestimmt den angemessenen Abzinsungssatz am Bilanzstichtag. Bei der Ermittlung des angemessenen Abzinsungssatzes greift die Gruppe auf die Zinssätze für hochwertige festverzinsliche Unternehmensanleihen zurück, die auf diejenige Währung lauten, in der die Leistungen gezahlt werden und deren Laufzeiten annähernd den Restlaufzeiten der damit verbundenen Pensionsverpflichtungen entsprechen.
Die übrigen wesentlichen Annahmen für Pensionsverpflichtungen beruhen zum Teil auf den aktuellen Marktbedingungen. Nähere Informationen dazu sind ANHANGANGABE 3 – "ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN – LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER“ zu entnehmen.
Der Buchwert der Pensionsverpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2022 TEUR 9.174 (31. Dez. 2021: TEUR 15.913).
Nutzungsdauer von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Das Management der Gruppe bestimmt die geschätzten Nutzungsdauern und den damit verbundenen Abschreibungsaufwand für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Diese Schätzung basiert auf den erwarteten künftigen Lebenszyklen. Änderungen aufgrund technischer Innovationen und Maßnahmen der anderen Wettbewerber als Reaktion auf Konjunkturflauten sind möglich. Das Management wird eine Erhöhung des Abschreibungsaufwands vornehmen, wenn die Lebensdauer kürzer ist als die zuvor geschätzte Lebensdauer, oder es wird eine Ausbuchung oder Abschreibung technisch veralteter oder strategisch wertloser Vermögenswerte vorgenommen, die aufgegeben oder verkauft wurden.
Bilanzierung von Leasingverhältnissen
Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Leasingverhältnissen ergeben sich Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen, welche der ANHANGANGABE 3 – "ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN – LEASINGAKTIVITÄTEN DES KONZERNS UND IHRE BILANZIELLE BEHANDLUNG“ zu entnehmen sind.
Unternehmenszusammenschlüsse
Im Rahmen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind Ermessensausübungen bei der Beurteilung erforderlich, ob ein immaterieller Vermögenswert identifizierbar ist und separat vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt werden sollte. Darüber hinaus ist die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren erworbenen Aktiva und übernommenen Passiva zum Erwerbszeitpunkt mit erheblichen Ermessensausübungen verbunden. Die erforderlichen Bewertungen basieren auf den zum Erwerbszeitpunkt verfügbaren Informationen sowie auf den nach Ansicht des Managements angemessenen Erwartungen und Annahmen. Diese Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter anderem aus folgenden Gründen wesentlich beeinflussen:
- Die beizulegenden Zeitwerte, die den planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten zugewiesen werden, beeinflussen die Höhe der planmäßigen Abschreibungen, die in den Perioden nach der Akquisition im Betriebsergebnis erfasst werden.
- Spätere nachteilige Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte könnten zu zusätzlichen Aufwendungen aufgrund von Wertminderungen führen.
- Spätere Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten und Rückstellungen könnten zu zusätzlichen Aufwendungen (bei einer Erhöhung der geschätzten beizulegenden Zeitwerte) oder zusätzlichen Erträgen (bei einer Verringerung der geschätzten beizulegenden Zeitwerte) führen.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).